pro 20 Minuten - 1,20 Euro
zahlbar in Bar oder mit Karte
pro 60 Minuten - 1,00 Euro
zahlbar in Bar oder mit Karte
kostenlos von 0 - 7 Uhr
Die Firma Kurpfalz MediaGroup GmbH ist Betreiberin von VIP-Parken auf dem Privatparkplatz in U6, 12a, Mannheim.
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für den zwischen dem Nutzer eines VIP- Parkplatzes (nachfolgend „Nutzer“) und der Firma
Kurpfalz MediaGroup GmbH
U6, 12a
68161 Mannheim
Tel. +49 (0)621 777 328
(nachfolgend „VIP-Parken“) geschlossenen Parkplatznutzungsvertrag.
BITTE BEACHTEN SIE:
Diese Nutzungsbedingungen einschließlich der VIP-Parken Parkscheine gelten nur für die gekennzeichneten VIP-Parkplätze. Für städtische Parkflächen ist ein Parkschein eines städtischen Parkscheinautomat erforderlich.
1. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrags
Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung eines VIP-Parken Parkplatzes für das Abstellen von Fahrzeugen (Pkw, Motorrädern u.ä.) gemäß diesen Nutzungsbedingungen.
VIP-Parken überlässt dem Nutzer ausschließlich den VIP-Parken Parkplatz zur Nutzung und übernimmt darüber hinaus keine weiteren Pflichten. Der Vertrag über die Nutzung eines VIP-Parken Parkplatzes kommt mit dessen Benutzung zustande.
2. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, einen VIP-Parken Parkschein für die von ihm beabsichtigte Parkdauer zu lösen und hierzu das Entgelt für die entsprechende Parkdauer am Parkscheinautomat zu zahlen. Alternativ können die an den Parkscheinautomaten angegebenen digitalen Bezahlmöglichkeiten genutzt werden.
Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Tageszeit und der Dauer der Parkplatznutzung und ist im Einzelnen dem VIP-Parkscheinautomat zu entnehmen.
Sofern der Parkscheinautomat defekt ist, verpflichtet sich der Nutzer, eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Parkscheibe –blau, 11cm breit, 15 cm hoch und mit Uhrzeitangabe im 24-Stunden-Format– gut sichtbar im Frontbereich des Fahrzeugs hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Eine Parkscheibe berechtigt lediglich zu einer Höchstparkdauer von 2 Stunden.
Der VIP-Parken Parkschein und -sofern der Parkscheinautomat defekt ist- die Parkscheibe sind gut sichtbar im Frontbereich des Fahrzeugs hinter der Windschutzscheibe auszulegen.
Parken ist ausschließlich in den hierfür gekennzeichneten und umgrenzten VIP-Parkplatzbuchten gestattet.
3. Vertragsstrafe
Ein Parkverstoß erfüllt den Tatbestand der Besitzstörung gemäß § 858 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und der Nutzer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 30,00 €.
Ein Parkverstoß liegt vor, wenn der Nutzer gegen die vorgenannte Pflicht zur Auslegung eines VIP-Parken Parkscheins verstößt oder der Nutzer die auf dem VIP-Parken Parkschein angegebene Höchstparkdauer überschreitet. Gleiches gilt, wenn der Nutzer eine Parkscheibe auslegt ohne hierzu berechtigt zu sein, d.h. wenn der Parkscheinautomat nachweislich nicht defekt ist oder wenn der Nutzer bei berechtigten Auslegen einer Parkscheibe die zulässige Höchstparkdauer von 2 Stunden überschreitet.
Die Vertragsstrafe ist sofort bei Vorliegen eines Parkverstoßes fällig, es sei denn, der Nutzer hat den Parkverstoß nicht zu vertreten.
Die Vertragsstrafe ist vom Nutzer binnen 14 Kalendertagen an das dem Nutzer von VIP-Parken mitgeteilte Konto zu überweisen.
Erfolgt keine fristgerechte Zahlung der Vertragsstrafe, wird eine Halterermittlung beim Kraftfahrtbundesamt eingeleitet und die Sache zur Durchsetzung der Zahlungsansprüche an eine Anwaltskanzlei übergeben. Eine vorherige Mahnung durch VIP PARKEN erfolgt nicht. Eine Mahnung durch VIP PARKEN ist nicht erforderlich, da der Nutzer allein durch den Parkverstoß, d.h. ohne vorherige Mahnung in Verzug kommt.
Die VIP-Parken entstehenden Halterermittlungskosten in Höhe von 10,00 € zuzüglich der Anwaltskosten sind wegen des Parkverstoß vom Nutzer zu tragen. Dies gilt nicht, sofern der Nutzer nachweist, dass ein wesentlich geringer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. VIP-Parken bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten.
4. Vertragsende
Der Vertrag endet mit der Abfahrt des Fahrzeugs vom VIP-Parken Parkplatz, es sei denn, der Vertrag wird vorher fristlos gekündigt. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich vom VIP-Parken Parkplatz zu entfernen.
5. Haftung
Während der Dauer dieses Vertrags haftet VIP-Parken für Schäden, die nachweislich durch Pflichtverletzungen von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verursacht wurden. VIP-Parken haftet demnach nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Nutzer oder Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind. VIP-Parken haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VIP-Parken nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschäden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut und vertrauen darf.
Der Nutzer ist verpflichtet, offensichtliche Schäden innerhalb von 14 Tagen bei VIP-PARKEN, U6, 12a, 68161 Mannheim, info@vip-parken.de, Tel. +49 (0)621 777 328 anzuzeigen. Verstößt der Nutzer gegen diese vorgenannte Anzeigepflicht, sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Nutzers ausgeschlossen, es sei denn, der Nutzer hat den Verstoß nicht zu vertreten. Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung, wenn dem Nutzer ein Personenschaden entstanden ist oder VIP-Parken diesen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen VIP-Parken oder Dritten zugefügten Schäden.
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